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AGB

 

AGB’s DS-Powerservice

§ 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen DS-Powerservice als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber. Es gilt die jeweils gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Geschäftsbedingungen und Regelungen werden grundsätzlich widersprochen. Sämtliche abweichenden Regelungen bedürfen für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Seitens DS-Powerservice. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der übrige Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter. Der ungültige Teil wird durch die gesetzliche Regelung innerhalb des Schweizerischen Obligationenrechtes ersetzt.

§ 2 Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten e.g. leerstehenden Wohnung oder EFH ( Möbel, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören, werden durch DS-Powerservice weder gereinigt noch verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und DS-Powerservice festgelegt. DS-Powerservice verpflichtet sich für die getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

§ 3 Preise & Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen dem Kunden und DS-Powerservice festgelegt. DS-Powerservice gibt für alle Preise eine Preisgarantie ab. Dies bedeutet es werden dem Kunden keine weiteren Kosten belastet. Preisbasis für die Offerte sind Wohnfläche (qm) und Zimmerzahl.

§ 4 Zahlungskonditionen
DS-Powerservice kann den Rechnungsbetrag bei der Objektübergabe an den Kunden, Objektbesitzer oder Objektverwaltung in BAR einfordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich DS-Powerservice vor, dem Kunden Mahnspesen von 15% des ausstehenden Betrages (min. 50.- sFr.) zu berechnen. Bei gestellten Rechnungen von DS-Powerservice dürfen keine Abzüge ohne schriftliches Einverständnis vorgenommen werden.

§ 5 Versicherungsschutz/Haftung
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von DS-Powerservice gedeckt (bis 3 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies, unverzüglich nach dem Schadenereignis, an DS-Powerservice schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Foto’s zu belegen! Für Schäden die an DS-Powerservice nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt die Haftung. Bei Abrechnung von Schadenersatzleistung gegenüber DS-Powerservice sind immer gesonderte Rechnungen erforderlich.
Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert.

§ 6 Vertrag & Vertragsdauer
DS-Powerservice erklärt sich bereit, die gesamte “besenreine Wohnung”, zur Abgabe an die Verwaltung / Eigentümerschaft, zu reinigen. Der Vertrag zwischen DS-Powerservice und dem Kunden hat eine Laufzeit bis zum Abgabetermin des Kunden für das zu reinigende Objekt an die Verwaltung / Eigentümerschaft, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von:
Mehr & bis zwei (2) Wochen (zehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zu Kenntnis genommen.
Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 15% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.
Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 100% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert zehn (10) Tagen zu entrichten.

§ 8 Vertragsauflösung von seitens DS-Powerservice
DS-Powerservice behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messihaushalt, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Kunden berechtigt DS-Powerservice zur Geltendmachung der Fahrspesenpauschale von 40 sFr. plus gefahrene km zu 0.75 sFr/km (Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und für den Auftragsverlust wird nicht in Rechnung gestellt).

§ 9 Abgabegarantie
Sauberkeit ist ein relatives Empfinden und wird durch das Schweizerische Obligationenrecht geregelt. Der Abgabetermin muss innerhalb 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen. Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie. Eine allfällige Nachreinigung wird dem Kunden verrechnet.

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Kunde verpflichtet sich bei Reklamationen, welche aus Vertragsabweichungen entstanden sind, in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer von DS-Powerservice eine einvernehmliche Lösung anzustreben.
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für DS-Powerservice zuständigen Gerichten in Biel-Seeland. Es gilt schweizerisches Recht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Biel/Bienne, Juli 2020